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Neues EU Handelsabkommen

Wichtige Informationen zum Versand in nicht EU Länder

Das Vereinigte Königreich (UK) ist zum 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten und das zwischen EU und UK verhandelte Handelsabkommen ist am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft getreten.

Für Waren mit EU-Ursprung, die nach UK exportiert werden, gelten grundsätzlich Nullzölle und Nullkontingente. Gleiches gilt für Waren mit UK-Ursprung, die in die EU importiert werden. Für einige Warengruppen gelten Ausnahmen.

Trotz des Abkommens unterliegen alle Waren von und nach UK der zollseitigen Prüfung.  Deshalb ist es notwendig, dass Sie uns vollständige und korrekte Daten zu Ihren Sendungen von und nach UK übermitteln, damit wir Ihre Sendung reibungslos weiterbefördern können.

Im Rahmen einiger Änderungen bezüglich der von YSWS neu angebundenen Versanddienstleister (DPD und GLS) zum 01.12.2020, und aber auch auf die von euch selbst angebundenen Dienstleister, möchten wir euch dringend auf die richtige Dokumentation für generell alle Exportsendungen hinweisen. Da die Sendungen ansonsten nicht ordnungsgemäß zugestellt werden und sogar noch Kosten für den Rücktransport verursachen können. 

Bitte prüft die richtige Dokumentation für eure Exportsendungen im Vorfeld. Ihr könnt diese Dokumente über das Dashboard für die entsprechende Sendung hochladen.

WICHTIG: Ohne diese Dokumente kann der Warenausgang nicht erfolgen!

Wir geben euch hier die umfangreichen Informationen der angebundenen Versanddienstleister. Wenn ihr euch nicht sicher seid welchen Dienstleister ihr nutzt, fragt gerne bei uns nach.

Grundsätzliches

Ein Export liegt vor, wenn Ware von einem Drittland in die EU (Retouren) oder von der EU in ein Drittland (Versand) versendet wird. 

Die Höhe des zu zahlenden Zolls richtet sich nach dem sog.  Zolltarif, der EU-weit einheitlich ist.

Versand mit DPD

Brexit: 

Eine Einfuhrumsatzsteuer Anmeldung ist für den Export von Waren im Wert

von ≤ 135,00 GBP an Käufer in UK erforderlich.

  • Die britische Regierung schreibt eine Anmeldung von UK aus der EU vor.
  • Die periodische Zahlung von Umsatzsteuern und Zöllen erfolgt direkt an HMRC (UK

Zollbehörde).  Dazu ist eine Vorregistrierung unbedingt nötig. Bitte registrieren Sie sich dazu auf der Plattform HMRC (Her Majesty’s Revenue and Customs ➔ Britische Finanz- und Zollbehörde Ihrer Majestät) und geben Sie die dort erhaltene Registrierungsnummer dann auf allen Rechnungen neben der EORI-Nummer an!

  • weitere Infos und die Registrierung gibt es hier.  

Generell sind für Exportsendungen mit DPD folgende Voraussetzungen und Angaben elementar: 

  • Eine Ware hat immer einen Wert, auch wenn es sich nur um ein Muster handelt. Dieser Wert muss immer angegeben werden und elektronisch aus dem Shop übermittelt werden. Achtung: Es darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden!
  • Eine Handelsrechnung wird erstellt, wenn die Waren einen Handelswert haben. Bis zu einem Rechnungswert von: € 999,99 genügt eine Rechnung (Handels- oder Proforma Rechnung). Ab einem Rechnungswert von € 1.000,00 wird eine Ausfuhrerklärung benötigt. 
  • Die Ausfuhrerklärung muss vorabgefertigt sein, d.h., sie muss vom für den Absender zuständigen Zollamt vorab bestätigt werden.
  • Ausnahmen: Beim Versand in bestimmte Länder, z.B. Norwegen, wird immer eine Ausfuhrerklärung benötigt. Die 999,99-Euro-Grenze gilt nicht!
  • Eine Proforma-Rechnung wird erstellt, wenn die Ware keinen Handelswert besitzt. Beispiel: Muster.
  • Lieferbedingungen (Frankaturen) legen fest, welche Transportnebenkosten Versender und Empfänger tragen. Die Frankatur muss immer auf den Dokumenten angegeben werden. Außerhalb der EU können weitere Gebühren, Steuern und Zölle anfallen. Standardmäßig wird immer DAP zollabgefertigt verwendet, wenn vom Versender keine anderen Angaben auf der Rechnung angeführt wurden.

Dokumentation für die Rechnungen (Handels- oder Proforma Rechnungen): 

  • Verpflichtend ist immer eine EORI- Nummer des Versenders! Die könnt ihr beim zuständigen Zollamt beantragen. 
  • Die UID-Nummer (UnternehmensIDentifikationsnummer) bei Sendungen in die Schweiz und nach Liechtenstein
  • genaue Warenbeschreibung (falls möglich Zolltarifnummer)
  • Bitte übergeben Sie die Zollrechnungen immer in 3-facher Ausführung an DPD.

Die detaillierten Inhalte für die Erstellung der Dokumente und alle weiteren Informationen für Exportsendungen findet ihr hier

DPD-Informationen speziell zum Brexit findet ihr hier.

Hier findet ihr auch eine Checkliste mit allen notwendigen Informationen zu der Dokumentation der Exportsendungen. 

Versand mit GLS

Änderungen für UK Sendungen nach dem Brexit: 

Am 1.1.2021 hat das Vereinigte Königreich (United Kingdom – UK) aus Sicht der Europäischen Union zollrechtlich den Status eines Drittlandes erhalten.

Zusätzlich zu den unten aufgeführten generellen Informationen für die erforderlichen Angaben für die  Ausfuhrdokumente, muss für Sendungen nach UK noch die folgenden Informationen enthalten sein:

  • UK-VAT-Nummer bei Nutzung des Incoterm 18 (DDP, VAT Registration Scheme)  Frei Haus, verzollt, versteuert (also die Standard-Frankatur).
    • Der Versender bezahlt Fracht und Verzollung. Die Steuern trägt entweder der Importeur oder der Versender nach Registrierung in Großbritannien. Zölle fallen nicht an.
    • Für Pakete mit einem Sendungswert von maximal 135 GBP. ist die Nutzung des Incoterm 18 für kommerzielle Versender vorgeschrieben.
    • Die Einfuhrumsatzsteuer wird direkt an die britischen Finanzbehörden (HMRC) entrichtet. Dafür ist ggf. vorab eine Einfuhrumsatzsteueranmeldung auf der Website der britischen Regierung https://www.gov.uk/ erforderlich.
    • Die Sendungen durchlaufen einen Verzollungs- und Prüfprozess; für diesen werden seitens GLS Gebühren in Rechnung gestellt. Es fallen keine Zölle an.
  • weitere Frankaturen (für einen Warenwert >135 GBP) sind in dem unten aufgeführten Link aufgeführt. Standard ist hier DDP
  • Für jede Rechnungsposition müssen übermittelt werden:
    • alle Warentarifnummern (aufsummiert)
    • das Brutto- und Nettogewicht
    • die exakte Beschreibung der Waren
    • der Ursprung
    • die Wertangabe inkl. Währung
    • Sollten mehrmals die gleichen Warentarifnummern mit dem gleichen Ursprung/dem gleichen Herkunftsland auf einer Rechnung gelistet sein, so ist für diese Warentarifnummern jeweils eine Endsumme des Brutto- und Nettogewichtes, der Wertangaben und der Anzahl der Waren zu erfassen.
  • Beim Erreichen eines Warenwerts von 1.000 € benötigen Versender in Deutschland für den Pakettransport nach UK eine elektronische Ausfuhrerklärung
  • Wegfall der Freischreibungsgrenze mit Incoterm 50. Gemäß Beschluss der englischen Regierung wird voraussichtlich ab 2021 die Freischreibungsgrenze (Incoterm 50) entfallen. Grundsätzlich müssen dann alle Waren, egal wie gering der Warenwert ist, verzollt werden. 

Je nachdem, ob Sie an gewerbliche oder an private Empfänger versenden und wie hoch der Warenwert ist, schreibt die britische Regierung unterschiedliche Regeln bei der Wahl der Incoterms vor. Die unten aufgeführten Links zu den GLS Informationen zeigen euch alle verfügbaren Frankaturen (Incoterms) im Überblick.

Generell 

Beim Warenversand in EU-Staaten sind grundsätzlich keine Zollpapiere erforderlich. Für den Luftfrachtversand nach Malta muss der Ware ein Lieferschein beigelegt werden. Darüber hinaus benötigen Sie für diverse, nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet gehörende Gebiete (z.B. Kanarische Inseln) und für den internationalen Paketversand in Staaten mit eigener Zollhoheit (z.B. Gibraltar, San Marino, Andorra) spezielle Versandpapiere (siehe Infos aus den unten aufgeführten Links).

Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA sind Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz und Island. Alle sonstigen Versand Destinationen sind aus EU-Sicht Drittländer.

Für Exportsendungen mit GLS sind folgende Voraussetzungen und Angaben elementar: 

  • Bei einer Export Sendung (Kundenbestellung) muss automatisch die Frankatur (wer trägt die Kosten für die Verzollung) mit übermittelt (ggf. automatisch aus dem Shopsystem) werden. Bei Exporten fallen neben den Versandkosten weitere Gebühren an – etwa für die Zollabwicklung oder die Einfuhrumsatzsteuer. Die Frankatur legt fest, welche dieser transportnebenkosten der Versender und welche der Importeur trägt.
    • Beispiel: (Standard-) Frankatur 10 (DDP): Frei Haus, verzollt, versteuert – der Versender zahlt alle anfallenden Kosten, der Importeur trägt keine Kosten.
  • Bitte geben Sie auf Ihrer Export-Rechnung immer Ihre EORI-Nr an (Economic Operators‘ Registration and Identification). Sie können Ihre EORI-Nummer

beim Deutschen Zoll beantragen.

  • Für den Versand in EFTA-Staaten und Drittländer wird eine Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung benötigt (Original plus zwei Kopien), für den Versand per GlobalExpressParcel in vierfacher Ausfertigung (Original plus drei Kopien) auf Englisch. Für Großbritannien, Norwegen und die Schweiz ist nur die Originalrechnung erforderlich (keine Aufsatzkopien). Die Handelsrechnung muss folgende Angaben enthalten:
    • Name und Anschrift des Versenders mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • EORI-Nummer des Versenders
    • Name und Anschrift des Sendungsempfängers mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Ansprechpartner
    • Lieferanschrift, wenn diese von der Rechnungsanschrift abweicht
    • Rechnungsdatum, -nummer und -ort
    • Bezeichnung und Anzahl der Waren mit dazugehörigen Zolltarifnummern und jeweiligen Werten
    • Warenwert (mit Währungsangabe) – Achtung: Es darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden!
  • Lieferkondition/Frankatur: Eine Frankatur legt fest, welche im Rahmen der Verzollung entstehenden Kosten (Steuern, Zölle, Verzollung) der Versender und welche der Empfänger trägt. Eine Übersicht der Frankaturen findet ihr in dem unteren Link.
  • GLS-Paketnummer(n)
  • Gewicht (brutto/netto)
  • Ursprungserklärung (weitere Informationen dazu s. S. 4)
  • Firmenstempel und Unterschrift sowie Name in Klarschrift
  • All diese Angaben sind auch für Muster- oder Geschenksendungen und Lieferungen ohne Berechnung unbedingt erforderlich. Zusätzlich muss eine Wertangabe erfolgen, z. B. mit dem Vermerk „Muster- bzw. Geschenksendung – Wert nur für Zollzwecke“

Alle Informationen zu der notwendigen Export- Dokumentationen, detailliert für jedes Empfangsland, findet ihr hier.

Hier findet ihr weitere nützliche Informationen zum internationalen Export-Versand mit GLS.

Versand mit DHL

Generell: 

Jedem DHL Paket International für den Versand in Nicht-EU-Staaten oder EU-Ausnahmegebiete und in Drittlandsgebiete sind Zolldokumente beizufügen. 

Bitte beachtet, dass es sich beim DHL Paket International um ein Einzelpaketprodukt handelt. Jedem Packstück sind individuelle, dem Inhalt entsprechende Zolldokumente beizufügen. Das Zusammenfügen von Waren verschiedener Packstücke in einem

Rechnungsdokument ist nicht zulässig. Des Weiteren besteht die gesetzliche Pflicht, definierte Waren vor dem Export elektronisch zur Ausfuhr beim Zoll anzumelden. 

Nachfolgend erhaltet ihr hilfreiche Tipps rund um das Thema Ausfuhranmeldung:

  • Der Ausführer oder sein Vertreter verpflichtet sich, die Waren vor der Übergabe an die Deutsche Post AG elektronisch bei der Ausfuhrzollstelle anzumelden, wenn es sich um Postsendungen (z. B. DHL Paket International) handelt.

Dies betrifft:

  • Waren für kommerzielle Zwecke, deren Gesamtwert (inkl. Versandkosten) 1.000 Euro überschreitet oder
  • Waren, für die eine Gewährung von Ausfuhrerstattungen, anderen Beträgen oder die Erstattung von Abgaben vorgesehen ist oder beantragt wurde, die Verbots- oder Beschränkungsmaßnahmen unterliegen, mit einer Ausfuhrgenehmigungspflicht, Fertigungsunterlagen und Technologien aufgrund von Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie der Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder 
  • die sonstigen Förmlichkeiten (z. B. Erfordernis einer Ausfuhrlizenz, statistische Förmlichkeiten) unterliegen.
  • Die elektronische Ausfuhranmeldung muss über das automatisierte Tarif- und lokale Zollabwicklungssystem (ATLAS) oder die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) erfolgen.
  • Im Falle der Nutzung der DHL Onlinefrankierung (Großbriefe oder Warenpost) erfolgt die Befüllung eines CN 22/23 Dokuments entsprechend eurer Angaben in der Bestellung automatisch. Die CN 22/23 werden im Anschluss an der Labelerstellung generiert.
  • Die elektronische Übermittlung der Daten an die Ausfuhrzollstelle erfolgt in der Regel bei DHL elektronisch durch eure Übermittlung der Daten aus dem Shopsystem an YSWS. Diese müssen zwingend folgende Angaben beinhalten:
    • Vollständige Anschrift des Absenders und des Empfängers
    • Art der Sendung (Standard: Warensendung)
    • Detaillierte Beschreibung der Waren
    • Anzahl der Waren je Warenposition
    • Zolltarifnummer (HS-Code 6,8 oder 10 stellig) und Ursprungsland der Ware
    • Nettogewicht der in der Sendung beinhalteten Waren je Warenposition
    • Warenwert in Euro je Warenposition
  • Es muss bei Exportsendungen zwingend eine Handelsrechnung (bei Warenversand) oder Proformarechnung (bei Musterversand) beigefügt werden. Folgende Inhalte sind zwingend erforderlich:
    • Vollständige Anschrift des Absenders und des Empfängers
    • Art der Sendung (Standard: Waren)
    • Detaillierte Beschreibung der Waren
    • Anzahl der Waren je Warenpostion 
    • Zolltarifnummer (HS-Code 6,8 oder 10 stellig) und Ursprungsland der Ware
    • Nettogewicht der in der Sendung beinhalteten Waren je Warenposition
    • Bruttogewicht der Sendung (inkl. Verpackung)
    • Warenwert in Euro je Warenposition Achtung: Es darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden!
    • Gesamtwert der Sendung
    • Unterschrift des Exporteurs/Versenders

Informationen über die Verzollung Bedingungen bei DHL findet ihr hier.

Bitte beachtet, dass es sich um eine unverbindliche Verzollung Übersicht handelt. Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Dennoch übernimmt YSWS keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Dieser Übersicht ersetzt daher eine etwaig erforderliche rechtliche Beratung nicht.

Für Waren mit EU-Ursprung, die nach UK exportiert werden, gelten grundsätzlich Nullzölle und Nullkontingente. Gleiches gilt für Waren mit UK-Ursprung, die in die EU importiert werden. Für einige Warengruppen gelten Ausnahmen.

Trotz des Abkommens unterliegen alle Waren von und nach UK der zollseitigen Prüfung.  Deshalb ist es notwendig, dass Sie uns vollständige und korrekte Daten zu Ihren Sendungen von und nach UK übermitteln, damit wir Ihre Sendung reibungslos weiterbefördern können.

Im Rahmen einiger Änderungen bezüglich der von YSWS neu angebundenen Versanddienstleister (DPD und GLS) zum 01.12.2020, und aber auch auf die von euch selbst angebundenen Dienstleister, möchten wir euch dringend auf die richtige Dokumentation für generell alle Exportsendungen hinweisen. Da die Sendungen ansonsten nicht ordnungsgemäß zugestellt werden und sogar noch Kosten für den Rücktransport verursachen können. 

Bitte prüft die richtige Dokumentation für eure Exportsendungen im Vorfeld. Ihr könnt diese Dokumente über das Dashboard für die entsprechende Sendung hochladen.

WICHTIG: Ohne diese Dokumente kann der Warenausgang nicht erfolgen!

Wir geben euch hier die umfangreichen Informationen der angebundenen Versanddienstleister. Wenn ihr euch nicht sicher seid welchen Dienstleister ihr nutzt, fragt gerne bei uns nach.

Grundsätzliches

Ein Export liegt vor, wenn Ware von einem Drittland in die EU (Retouren) oder von der EU in ein Drittland (Versand) versendet wird. 

Die Höhe des zu zahlenden Zolls richtet sich nach dem sog.  Zolltarif, der EU-weit einheitlich ist.